AGB (Stand 2015)
Alle AGB’s auf einen Blick und als PDF zum Downloaden.
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ab Rechnungsdatum.
Bundesbank fällig. Gegenüber Kaufleuten wer- den ab Erhalt der Ware bzw. ab gegebenen- falls vereinbartem Fälligkeitstag Fälligkeitszinsen in gleicher Höhe erhoben, sofern ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt (§353 HGB).
5. Der Lieferer behält sich das uneingeschränkte Recht zur Abtretung seiner Forderungen an Dritte vor gem. HGB §354a.
6. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechts- kräftig festgestellt sind.
Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag drei Wochen gebunden. Der Vertrag ist abge-schlossen, wenn der Lieferer die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt, die Lieferung oder Leistung ausgeführt hat, oder mit der Ausführung der Leistung bzw. der Lieferung begonnen hat.
Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
Für Sachmängel haftet der Lieferer wie folgt: